Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen und Ausführungsbestimmungen

Teilnahmeberechtigt sind Mannschaften von Egelsbacher Bürgern, Vereinen und Verbänden. Jede Mannschaft besteht aus 3 Schützen, es können sowohl Erwachsenenmannschaften als auch Jugendmannschaften gemeldet werden. Die Teilnehmer der Jugendmannschaften dürfen zwischen 12 und 17 Jahre alt sein. Mitglieder eines Schützenvereines sind vom Start ausgeschlossen.

Geschossen wird nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbund mit einem Vereinsluftgewehr auf die Entfernung von 10 Metern. Die Luftgewehre werden aufgelegt.

Es wird auf elektronische Anlagen geschossen.
Jeder Schütze hat die Möglichkeit vor den 10 Wertungsschüssen beliebig Probe zu schießen.
Danach wechselt er in den Wettkampfmodus. Diese 10 Schüsse addiert ergeben die Wertungszahl. 

Die jeweiligen Startzeiten sind im Schützenhaus bei den Schießleitern abzuholen. Im Internet unter
https://sv-egelsbach.de/pokal/startzeiten sind die jeweiligen Startzeiten ebenfalls hinterlegt.
 

Gewinner des Pokalschießens

wird die Mannschaft, die mit ihren 30 Schuß die höchste Ringzahl erreicht.
Bei gleichem Gesamtergebnis zählt die Anzahl der geschossenen Innenzehner.
Bei gleichheit der Innenzehner zählen die Zehner, dann die Neuner usw.

Der beste Einzelschütze M/W/J erhält eine Urkunde. Jede Mannschaft zahlt an den Veranstalter
ein Startgeld von 15 EUR. In diesem Betrag ist die Versicherung, sowie die Kosten für Scheiben und Munition enthalten.

Die Luftgewehre werden vom Schützenverein zur Verfügung gestellt. 

Die Gewinnermannschaft erhält den Wander-Pokal jeweils bis zum Pokalschießen des folgenden Jahres.
Der Wanderpokal ist vor dem nächsten Pokalschießen unaufgefordert zurückzugeben.

Gewinnt eine Mannschaft den Egelsbacher Schützenpokal dreimal in ununterbrochener Reihenfolge
oder fünfmal insgesamt, geht der Pokal ins Eigentum der Gewinnermannschaft über.

Mit der Teilnahme am Pokalschießen des 1.Schützenverein Egelsbach und seinem Antritt zum Wettkampf erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine für die Veranstaltung benötigten Daten und die im Wettkampf erzielten Ergebnisse zu organisatorischen und dokumentarischen Zwecken, unter Angabe des Namens, erfasst und in Starterlisten, Zeitschriften und im Internet / Soziale Medien, auch mit Film und Fotos, veröffentlicht werden.